Frage zur Versandhaftung

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Verfasst am:
martinmm
Themenersteller
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Moin,
ich habe was kleines bei eBay (Händler) gekauft.
Die Ware kam nicht an. Verkäufer meint das sei mein Problem, ich hätte ja schließlich Unversicherten Versand gewählt.

Ist es nicht so dass gewerbliche Verkäufer für die Zustellung der Ware verantwortlich sind - ganz gleich welche Versandart ich wähle?
Verfasst am:
Crazy-Chris
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korrekt, der Händler haftet immer, es ist sein Problem ob er die Versicherung auf die Post abwälzen kann oder nicht
Verfasst am:
Mike...
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gut zu wissen...

ich hatte mal einen händler... der wollte für einen ersteigerten gegenstand für ca. 6-7 euro... auch 7 Euro versand!!! und schreibt versichert dazu!!

Angekommen ist ein wattierter umschlag!!! oha!!!

dann kann ich das nächste mal ihm schreiben, dass das "Paket" noch nicht angekommen ist... und wieder... und wieder... und wieder... bis er mit Unterschrift bzw. Rückschein verschickt!! icon_wink.gif))

ein problem ist aber immer noch, dass einige als privatman bei ebay auftauschen... aber uin wirklichkeit halbillegale Händler sind!!
Verfasst am:
hermes
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Hallo
Ich habe schon für einige Händler E.bay Shops und normale Internetshops eingerichtet.
Den letzten im Frühjahr 2007.
Die Agb,s und das Widerrufsrecht hat eine Anwalt aus Frankfurt der auf so etwas spezialiert ist aufgesetzt.
Damals sah das folgendermaßen aus:
Laut Agb haftet der Händler nicht für Schäden und Verlust der Ware sobald die dem entsprechenden Versandunternehmen übergeben wurde.( Wenns so in den Agb,s steht)
Ansprüche müssen beim Versandunternehmen geltend gemacht werden
Für Waren die auf besonderen Wunsch des Kunden unversichert ausgeliefert werden, haftet bei Verlust oder Beschädigung der Kunde.
Wenn sich da nichts geändert hat ist das wohl heute noch so.
Verfasst am:
Mike...
Dabei seit: 31.12.1969
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hermes... hast du eigentlich was mit dem versand zu tun icon_wink.gif))

egal...

also ich würde mal sagen, dass man viel in die AGBs reinschreiben kann... aber ob das rechtens ist... ist was anderes!!!
Ich kann als Händler ja nicht einfach in meiner AGB geltendes Recht umgehen!!!
Verfasst am:
hermes
Dabei seit: 31.12.1969
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Hab nix mit dem Versand zu tun icon_biggrin.gif icon_biggrin.gif
Ich war jetzt mal rüber. Einer hat nämlich seine Firma 2 Häuser weiter.
Er hat nen Hermes Packetshop ( nein bin ich nichticon_biggrin.gif ) und einen Vertrag mit DHL.
Er sagt dasselbe: Wenn versichert versendet wird übernimmt Hermes oder DHL die Haftung bei Abholung.
Natürlich muß er einen Nachforschungsauftrag stellen und sich kümmern wenn was wegkommt aber haftbar da versichert ist das Versandunternehmen.
Wenn unversichert ( so seine Aussage) dann ist die Klausel in den Agb,s ( das der Kunde selbst schuld ist ) rechtlich einwandfrei.
Auch diese Agb,s sind von einem Anwapt überprüft worden.
Das sind meine Infos dazu.
Ob so ist weiß ich nicht, denke aber doch das die Anwälte das schon wissen sollten.
Verfasst am:
martinmm
Themenersteller
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hier mal

Info 1


Info 2

Die 'normalen' Händler welche ich so kenne versenden alle ausschließlich versichert bzw. mit Nachweis (Einschreiben).
Verfasst am:
hermes
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0
Das wird natürlich so richtig sein
Aber es kann ja doch noch sein das wenn ich mein Kreuz bei " Agb,s gelesen und akzeptiert mache"
es anders ist.
Ich weiß es nicht, glaube aber das es sich bei kleinen Beträgen kaum rechnet einen Anwalt einzuschalten.
Und teure Sachen wird man wohl immer versichert senden.
Verfasst am:
Henry
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Nee Hermes, das stimmt so nicht. Ist der Anbieter Gewerbetreibender und der Kunde Privatmann, kann der Händler das Versandrisiko nicht auf den Kunden abwälzen! AGB´s die das versuchen sind NICHTIG! Diese Klausel kann zudem eine teuere Abmahnung zur Folge haben.

Es geht sogar noch weiter: Man darf als Händler nicht einmal explizit versicherten und unversicherten Versand (als solchen benannt) anbieten. Er darf Päckchen oder Paket anbieten, aber dabei nicht versichert und unversichert unterscheiden! Das Versandrisiko trägt er aber so oder so. Folglich ist es als Käufer Unsinn, versciherten Versand zu wählen (sofern man die Wahl hat), denn es ist es sein Problem.

Und - wir sind ja in Deutschland - es wird sogar richtig absurd: Ein Händler darf noch nicht einmal schreiben "versicherter" Versand, wenn er nur diese VErsandart anbietet und damit eigentlich nur klarstellen will, dass es kein Versandrisiko für den Käufer gibt. Das ist abmahnfähig, weil - so die Rechtsprechung - dem Kunden eine Leistung vorgetäuscht wird, die der Händler aber eh leisten MUSS.

Abmahnunghttp://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-versicherter-versand.htm

Ohne Jurastudium steht man als Onlinehändler bei diesem völlig idiotischen Abmahnrecht immer mit einem Bein im Knast icon_rolleyes.gif Mit auch, denn da blicken selbst Juristen kaum noch durch. Ich weise immer wieder mal Leute aus der Szene oder mir bekannte Händkler auf Fehler in den Auktionen/ AGB etc. hin. Nicht selten höre ich, dass das aber ein Jurist gemacht hätte - und dennoch ist es nicht rechtssicher.
Der Kunde wird offenbar als Idiot betrachtet, der des Denkens nicht mächtig ist (warum ist er dann überhaupt geschäftsfähig??) und der Händler grundsätzlich als Betrüger mit üblen Absichten.

Es gibt zu allen Fällen zum Teil auch widersprüchliche Urteile,

Aber zu Deinem Fall: 120 Sekunden googlen ergeben reichlich Links, die Deinen "Partner" einsichtig werden lassen sollten icon_wink.gif Eindeutiger geht´s kaum, da würde ich sogar ohne Rechtsschutzversicherung klagen...
Verfasst am:
Henry
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0
[SIZE=0]Zitat von: hermes[/SIZE]

Das wird natürlich so richtig sein
Aber es kann ja doch noch sein das wenn ich mein Kreuz bei " Agb,s gelesen und akzeptiert mache"
es anders ist.




Doch, so ist es! Wäre es anders, wären auch viele Gesetze vollkommen witzlos, weil man sie via AGB umgehen könnte, Das wäre wohl kaum sinnig...