Nee Hermes, das stimmt so nicht. Ist der Anbieter Gewerbetreibender und der Kunde Privatmann, kann der Händler das Versandrisiko nicht auf den Kunden abwälzen! AGB´s die das versuchen sind NICHTIG! Diese Klausel kann zudem eine teuere Abmahnung zur Folge haben.
Es geht sogar noch weiter: Man darf als Händler nicht einmal explizit versicherten und unversicherten Versand (als solchen benannt) anbieten. Er darf Päckchen oder Paket anbieten, aber dabei nicht versichert und unversichert unterscheiden! Das Versandrisiko trägt er aber so oder so. Folglich ist es als Käufer Unsinn, versciherten Versand zu wählen (sofern man die Wahl hat), denn es ist es sein Problem.
Und - wir sind ja in Deutschland - es wird sogar richtig absurd: Ein Händler darf noch nicht einmal schreiben "versicherter" Versand, wenn er nur diese VErsandart anbietet und damit eigentlich nur klarstellen will, dass es kein Versandrisiko für den Käufer gibt. Das ist abmahnfähig, weil - so die Rechtsprechung - dem Kunden eine Leistung vorgetäuscht wird, die der Händler aber eh leisten MUSS.
Abmahnunghttp://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-versicherter-versand.htm
Ohne Jurastudium steht man als Onlinehändler bei diesem völlig idiotischen Abmahnrecht immer mit einem Bein im Knast

Mit auch, denn da blicken selbst Juristen kaum noch durch. Ich weise immer wieder mal Leute aus der Szene oder mir bekannte Händkler auf Fehler in den Auktionen/ AGB etc. hin. Nicht selten höre ich, dass das aber ein Jurist gemacht hätte - und dennoch ist es nicht rechtssicher.
Der Kunde wird offenbar als Idiot betrachtet, der des Denkens nicht mächtig ist (warum ist er dann überhaupt geschäftsfähig??) und der Händler grundsätzlich als Betrüger mit üblen Absichten.
Es gibt zu allen Fällen zum Teil auch widersprüchliche Urteile,
Aber zu Deinem Fall: 120 Sekunden googlen ergeben reichlich Links, die Deinen "Partner" einsichtig werden lassen sollten

Eindeutiger geht´s kaum, da würde ich sogar ohne Rechtsschutzversicherung klagen...