Hallo Carrera - jetzt muß ich aber doch mal nachfragen…

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Seth
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…was abgeht:

im aktuellen Newsletter eines Händlers steht sinngemäß, dass die Firma Stadlbauer allen Inhabern einer Domain, die das Wort "Carrera" als Teil des Domainnamens enthält, mitgeteilt hat, diese Domain bis zum 31.01.08 abzuschalten bzw. zu löschen, da ansonsten mit rechtlichen Schritten zu rechnen sei.

Stimmt das? Wenn ja, WARUM und wer ist betroffen? Dürfen die Clubber oder auch andere Slotfans, die eine private Website zum Thema Slotracing betreiben, in der das Wort Carrera vorkommt, nun auch mit Post aus Österreich rechnen?
Verfasst am:
cmweb
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Hi Norbert,

keine Ahnung, ob es so ist, aber:

Wenn ja, WARUM

Die Frage ist doch nicht ernst gemeint, oder?

Herzliche Grüße

Carsten
Verfasst am:
Mike...
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Denke mal, dass es nicht richtig von dem Händler interpretiert wurde...

Es wird nicht generell das verwenden des Logo/namens untersagt... sondern es werden Domains mit Carrera auf deren Inhalt geprüft!

es wird keinem händler, online-händler verboten werden, carrera im domain-namen zu führen, wenn er den Carrera Kriterien bzw. Händleranforderungen entspricht!!

fragt mich aber jetzt nicht was ganu da geprüft wird...

ich weiss von einem Konkreten Fall bei dem der carrera-inn z.b. eine kneipe ist... und das dann nicht genehmigt wurde...
wenn ich eine domain mit z.B. "carrera-laden" habe und nur ninco vekaufe... kann ich mir gut vorstellen, dass das nicht akzeptiert wird...



[SIZE=0] Dieser Beitrag wurde am 03.08.2007 21:07:44 von Mike... editiert [/SIZE]

[SIZE=0] Dieser Beitrag wurde am 03.08.2007 21:08:46 von Mike... editiert [/SIZE]
Verfasst am:
Steve Warson
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Ich wußte gar nicht, daß "Carrera" jetzt ein geschütztes Wort ist... gibt doch auch Carrera-Brillen, Rasierwasser, Elektrogeräte usw.

Daß das Logo geschützt ist, ist schon klar. Aber nur das Wort "Carrera"? Habe so meine Zweifel, ob sie damit durchkommen.

[SIZE=0] Dieser Beitrag wurde am 04.08.2007 08:54:49 von Steve Warson editiert [/SIZE]
Verfasst am:
cmweb
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Hi Holger,

ich glaube schon, dass Stadlbauer Markenschutz für die Wortmarke Carrera in Bezug auf Spielwaren hält. Die Carrera-Lady-Shaver und -Sonnenbrillen sind was anderes, dagegen geht vermutlich auch Stadlbauer nicht vor. Markenschutz ist immer auf Produktgruppen (z. B. Spielwaren) bezogen und nach meinem Kenntnisstand liegen die Rechte der Marke Carrera für unterschiedliche Produktgruppen bei unterschiedlichen Unternehmen.

Insofern wird es hier - wenn es stimmt, was Norbert gehört hat - konkret um unautorisierte Webseiten gehen, die in Bezug auf Spielwaren (Autorennbahnen) die Marke Carrera im Domainnamen nutzen.

Herzliche Grüße

Carsten
Verfasst am:
Seth
Themenersteller
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Stadlbauer hat "Carrera Autorennbahn" für den Bereich Spielwaren eingetragen.

Richtig witzig finde ich allerdings den Eintrag: Carrera-Drive-in mit der folgenden Beschreibung (gekürzt):

Durchführung von Wettbewerbsveranstaltungen mit Spielen und Spielzeug ohne physische Anstrengung :green:
Verfasst am:
Mike...
Dabei seit: 31.12.1969
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ohne physische anstrengung icon_wink.gif))

naja... da kenne ich anderes... nicht nur 24h rennen strengen an icon_wink.gif))
Verfasst am:
CarreraHenk
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Muss ich jetzt ein andere 'nickname' nehmen ?

Aber spass beiseite, dass werden schwere kempfe im gericht werden. Obwohl man seine logo und marke schutzen kann gibt es in diese sachen so einiges: Google hat mit sein GMail in gericht verlohren gegen jemand die diese nahme schon gebucht hat (ich glaub jemand aus deutchland). In China gab es dasselbe. Das in Deutchland 'Carrera' ein synonum ist fur rennbahn weiss jeder, mit weinachten bekommt man ja eine Carrerabahn obwohl vieleicht von ander marke. Carrera kann die anwalt kosten besser nutzen um zum beispiel mehr formen zu machen im Exclusiv bereich icon_wink.gif

Was passiert wenn ich schon ein online laden hatte mit carrera im link-nahmen befor Stadlbauer die marke gekauft hat?

Ich bin mir sicher die werden dies nicht gewinnen und dann ... gibt es nur verliehrer.
Verfasst am:
CarreraHenk
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Also kann man sich fragen ob die marke Carrera ein synonum ist fur rennbahn oder nicht. Vergleich dies mit das wort asperin. jeder fragt nach einen asperin bei kopfschmertzen aber weiss jeder auch dass Asperin eine marke ist? Wenn ein anwalt aslo festlegen kann dass Carrera gleich ist an autorennbahn dann kann jeder dieses wort Carrera in seine linknahme einbringen.
Verfasst am:
cmweb
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Hi Henk,

[SIZE=0]Zitat von: CarreraHenk[/SIZE]
Was passiert wenn ich schon ein online laden hatte mit carrera im link-nahmen befor Stadlbauer die marke gekauft hat?

Der Zeitpunkt spielt keine Rolle. Schon bevor Stadlbauer Carrera übernahm, war der Markenname "Carrera" für Spielwaren geschützt und Stadlbauer hat die Rechte an diesem Namen vom vorherigen Inhaber erworben.

Deine zweite Nachricht verstehe ich nicht. Weil jeder die Marke Aspirin kennt und damit Kopfschmerztabletten verbindet, ist doch nicht plötzlich der Markenschutz dahin...!?

Herzliche Grüße

Carsten

[SIZE=0] Dieser Beitrag wurde am 06.08.2007 22:03:16 von cmweb editiert [/SIZE]