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Verfasst am:
Carsten
Themenersteller
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0
...das wollte ich schon immer mal Wissen



Wisst Ihr das zufällig ??
Verfasst am:
martinmm
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0
soweit ich weiß:



Registered Trademark => Eingetragenes Warenzeichen
Verfasst am:
thomas
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0
registered trademark - registrierte Handelsmarke, ist geschützt,...




Marke

Um die Waren oder Dienstleistungen eines Geschäftsbetriebes von den Waren oder Dienstleistungen eines anderen zu unterscheiden, kann ein Zeichen geschaffen und beim Deutschen Patent- und Markenamt zur Eintragung in das Markenregister angemeldet werden. Die Bezeichnung einer Ware wird "Warenmarke" bzw. "Marke" (ältere Bezeichnung ist Warenzeichen) und die Bezeichnung einer Dienstleistung "Dienstleistungsmarke" genannt. Nachdem das angemeldete Zeichen auf Schutzfähigkeit geprüft wurde, wird es eingetragen. Nach der Eintragung kann der Inhaber eines früheren Zeichens innerhalb 3 Monate Widerspruch erheben (§ 42 Markengesetz), wenn sein früheres Zeichen identisch oder ähnlich (verwechslungsfähig) ist und für identische oder ähnliche Waren angemeldet wurde.

Die Warenmarke oder die Dienstleistungsmarke können ein Wort oder ein Bild sein oder sie sind aus Wort und Bild zusammengesetzt. Sie kann aber auch eine Ton- bzw. Frequenzfolge als Hörzeichen sein. Die Schutzdauer einer Warenmarke oder einer Dienstleistungsmarke beträgt 10 Jahre ab Anmeldetag, und sie kann beliebig oft durch Einzahlen einer Gebühr um diesen Zeitraum verlängert werden, § 47 Markengesetz. Auslandsanmeldungen können unter Beanspruchung der Priorität der Erstanmeldung aufgrund des Madrider Markenabkommens innerhalb einer Frist von sechs Monaten vorgenommen werden. Von der Eintragung in das Markenregister sind solche Zeichen ausgeschlossen, die nicht unterscheidungskräftig sind (§ 8 Markengesetz) und/oder im Geschäftsverkehr freizuhalten sind. Hierbei handelt es sich um Wörter oder Bilder, die vom Verkehr lediglich als die betreffende Ware, Dienstleistung oder Tätigkeit beschreibend verstanden werden. Solche Angaben können die Herkunftsfunktion einer Marke nicht erfüllen. So sind beispielsweise schutzunfähig "extra", "prima", "ideal", "fix", "plus", "mini", "maxi" für alle Waren und Dienstleistungen, ferner z.B. "Sand" für Schleifpapier, "Meisterbrille" für Brillen, "Sonniger September" für Wein oder "Prestige" für Bekleidungsstücke. Zeichen oder Marken dieser Art können aber ausnahmsweise dann in das Markenregister eingetragen werden, wenn sie sich im geschäftlichen Verkehr als Kennzeichen(Marke) der Waren bzw. der Dienstleistungen des Anmelders durchgesetzt haben.

Durch Bezeichnungen, die an die Ware, Dienstleistung oder Tätigkeit des Unternehmens angelehnt sind, z.B. "mixfix", "Playcraft", oder "Rheuma-Quick" (sog. sprechende Zeichen), erhofft sich der Gewerbetreibende eine größere Werbewirksamkeit, insbesondere ein schnelleres Bekanntwerden und eine positive Beeinflussung der betreffenden Verkehrskreise. Es wird dabei übersehen, daß Zeichen dieser Art dem Gewerbetreibenden keinen sicheren Schutz bieten. Einen stärkeren Schutz bieten phantasievolle Zeichen. Die wie "Kodak" oder "ATA" keinen erkennbaren Bezug zur Ware haben. ...

Verfasst am:
rubberpriest
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Wisst Ihr das zufällig ??

es
ist richtig! registered trademark! es gibt noch weitere. diese sind
"TM" = trademark und "SM" servicemark. diese beiden können problemlos
verwendet werden.

das r im kreis, also registered trademark, darf nur geführt werden,
wenn es beim united states patent und trademark office vollständig
angemeldet ist.



hier die weiteren hinweise:

USPTO



grüße

rubberpriest
Verfasst am:
martinmm
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Test
Verfasst am:
Carsten
Themenersteller
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Beiträge: 0
..junge,junge....doch so aufwendig
Muss es denn eigentlich immer so ein R,TM u.s.w. sein ???
Wenn ich jetzt z.B. mein eigendes Zeichen hätte **z.B. CD** könnte mann es dann auch beim Amt Anmelden !?!