Was hat Carrera denn da geritten???

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moeppikf
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@all:

Ein kleiner Tipp von einem unbedarften Fan:

Es kommt mir teilweise vor als wenn hier (bewußt oder unbewußt) manche aussagen "auseinandergerissen" werden.
Bleibt doch bitte sachlich und fachlich im Thema.

*Lieber dreimal lesen - und dann evtl. posten* icon_rolleyes.gif

@ Sandra:

Ich habe deinen -> :green: bzgl. der lebhaften Diskussion verstanden und finde es auch klasse.

Vielleicht wäre es ja möglich die lizensierten Fachhändler mittels eines Aufklebers / Displays als solchen zu kennzeichnen.
Z.B. mit einem Aufdruck "offizieller Carrera-Vertragshändler" oder "offizieller Carrera-Service-point".....

Es gibt viele Händler die:

* Carrera-Produkte führen (Großhandelsketten) jedoch keine umfangreiche Produktvielfalt im Angebot haben.
Weder von Carrera-Produkten (meistens nur Go! und eine Evo oder derzeit die Digi132) oder irgendeinem anderen Anbieter im Slotbereich.

* Carrera-Produkte führen und auch eine vernünftige umfassende Produktauswahl anbieten sowie beratungsfähig sind.


Es ist nur ein persönlicher Gedanke von mir.

Und wenn ein Händler über diverse angebotene Produkte fachgerechte Auskunft erteilt, dann darf diese auch mal zu einem Umbau bzw. zum Erwerb eines Produktes eines Mitbewerbers führen. Das heißt nicht das der Hersteller schlecht geredet wird.
Gleichzeitig sollten die Händler und Endkunden sich auch dem Hersteller anvertrauen und Probleme bei einem (dauerhaften) fehlerbehaftetem Produkt sachgerecht mitteilen.

*Melden befreit und belastet den Hersteller* icon_wink.gif

Dies beziehe ich jetzt auf sämtliche Angebote aller Hersteller jeglichen Hobby-Bereiches und es ist meine private eigene Meinung.

Nichts für ungut - aber hier sollten sich alle Hersteller / Händler Gedanken zu machen und in kontroversen Gesprächen miteinander eine saubere und faire Lösung für beide Seiten und vorallem für den Endkunden finden.

Lg

Thomas
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... wie gesagt, jedem seine meinung. das ist gut so und soll auch so bleiben - hier im carrera club und nach möglichkeit überall sonst auf der welt.
(ich mache jetzt keinen smily dazu, sonst werden mir wieder deplatzierte meldungen unterstellt oder unzureichende kenntnisse der branche...)

lustigerweise wird hier sehr oft der name "Benzerath" verwendet und so manch einer fühlt sich bemüßigt in deren namen zu sprechen. ich bin mir sicher, wenn die fa. Benzerath ein problem mit irgendetwas hat, kann sie auch für sich selber sprechen - egal ob hier im club oder direkt bei carrera.

was meint ihr?
Verfasst am:
Henry
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[SIZE=0]Zitat von: moeppikf[/SIZE]



Vielleicht wäre es ja möglich die lizensierten Fachhändler mittels eines Aufklebers / Displays als solchen zu kennzeichnen.
Z.B. mit einem Aufdruck "offizieller Carrera-Vertragshändler" oder "offizieller Carrera-Service-point".....

Thomas


Gibt´s doch längst, nennt sich "autorisierter Carrera Network Partner".

Und zeigt, dass man hier durchaus selektieren kann, denn das wird ja auch in irgendeiner Form verwaltet
Verfasst am:
Henry
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[SIZE=0]Zitat von: Admin Club[/SIZE]

... wie gesagt, jedem seine meinung. das ist gut so und soll auch so bleiben - hier im carrera club und nach möglichkeit überall sonst auf der welt.
(ich mache jetzt keinen smily dazu, sonst werden mir wieder deplatzierte meldungen unterstellt oder unzureichende kenntnisse der branche...)

lustigerweise wird hier sehr oft der name "Benzerath" verwendet und so manch einer fühlt sich bemüßigt in deren namen zu sprechen. ich bin mir sicher, wenn die fa. Benzerath ein problem mit irgendetwas hat, kann sie auch für sich selber sprechen - egal ob hier im club oder direkt bei carrera.

was meint ihr?



Da hab ich ja nur drauf gewartet! Ich kann aber für mich allein feststellen, was die Firma geleistet hat und auch, dass man so nicht mit einem Partner umgeht.

Die Firma Benzerath hat das Gespräch mit Euch ja abseits der Öffentlichkeit gesucht, so brauchst Du also nicht kommen, Ist eher der durchsichtige Versuch, die unbequeme Diskussion zu unterbinden.

Ich äussere hier MEINE Meinung zu Eurem Umgang mit einem hochgradig loyalen Partner. Wenn Du WIRKLICH wissen willst, wie Benzerath darüber denkt ruf dort einfach an, es ist abwegig vorauszusetzen, dass sich direkt betroffene hier äußern, zumal man in der Situation eh´in einer prekären Lage ist, da ja in gewisser Weise auch ein Abhängigkeitsverhältnis besteht.

Wenn (fiktiv) Dein Arbeitsplatz gefährdet ist und jemand ausserhalb der Firma "lustigerweise" - wie Du es nennst- den Unmut über den Umgang mit den Mitarbeitern öffentlich äussert, einfach als private Meinung, fühlst Du Dich dann berufen, als direkt Betroffener die genauern Hintergründe offenzulegen??? Na dann... RESPEKT! Sonst: Na siehste...

Nehme es als Solidaritätsbekundung meinerseits Benzeraths gegenüber (genau so ist es gemeint!)angesichts einer üblen Ungerechtigkeit, die ihr hier durchgezogen habt (dazu offensichtlich noch ohne rechtlichen Rückhalt siehe o.g. §icon_wink.gif. Das ist allgemein keine schlechte Charaktereigenschaft, wenn man Solidarität in solchen Situationen beweist und das lasse ich mir auch sicher nicht negativ ankreiden.

Also: Die Firma Benzerath hat SELBSTVERSTÄNDLICH versucht, ihr Problem bei der Carrera-GS vorzutragen und eine Lösung zu finden, was offensichtlich nicht zum Erfolg geführt hat. Dein Einwurf ist also ein Eigentor und hier zu suggerieren, das sei bisher nicht der Fall, ist nicht fein! Natürlich wurde es versucht, Carrera hatte aber kein offenes Ohr für das Anliegen, SO soeht es aus!

Und ich fühle micht nicht berufen, in deren Namen zu sprechen, sondern äußere lediglich meine Meinung zu diesem Vorgang und nenne dazu die mir bekannten Umstände! Ansonsten zeige mir bitte, wo ich "im Namen" der Firma Benzerath gesprochen habe, wie von Dir behauptet! Sorry, aber solche rethorischen Mittel sollte man sehr sparsam einsetzen, wenn sie keiner Prüfung standhalten. Das muss nicht sein....



[SIZE=0] Dieser Beitrag wurde am 15.01.2008 15:06:12 von Henry editiert [/SIZE]

[SIZE=0] Dieser Beitrag wurde am 15.01.2008 15:09:00 von Henry editiert [/SIZE]
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Henry
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@ Joschi

Mandat niedergelegt? icon_wink.gif
Verfasst am:
Joschi
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[SIZE=0]Zitat von: Henry[/SIZE]

@ Joschi

Mandat niedergelegt? icon_wink.gif


Nee, nur noch keine Zeit gehabt! Muss auch noch ein bisschen arbeiten.:green:

Aber ich kümmere mich drum.

Gruß Joschi
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Henry
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ok, in der Rechtsprechung ist bekanntlich alles möglich, aber MarkenG §21 Abs 2 lässt bzgl. des Sachverhaltes mmn keine Fragen offen.

Ironie an der Geschichte: Nachdem Hesse seinerzeit von den Banken hinausbefördert wurde, hat er versucht, über die Anmeldung der Marke Carrera über den §21 wieder an die Rechte zu kommen. Das hab ich über einen Anzeiger (den mir ein Freund, der bei Faber angestellt war zukommen lies) in die Finger bekommen und dann Carrera mitgeteilt (seinerzeit Herrn Siegers/ Marketing), der dann noch fast die Widerspruchsfrist versäumt hätte, innerhalb der es problemlos zu löschen gewesen ist. 3-4 Tage rief Siegers mich nochmal an mit der Frage "da war doch die tage was, können Sie das nochmal durchfaxen". Klar, normal.... Vor allem zu der Zeit, zu der der Firmenwert im Grunde nur aus dem Namen bestand, kann man ja schon mal verlegen...

Wenn ich das jetzt so sehe, wie sie mit dem Fachhandel umgehen, bereue ich das schon fast... Bedankt hat sich dafür auch nie einer
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Joschi
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@ Henry:

Ja, das virtuelle Mandat besteht noch!:green:

Bei dieser Vorschrift geht es um die Konkurrenz verschiedener eingetragener Rechte, wie sich aus dem Hinweis auf den "jüngeren Rang" ergibt. Man muss den Satz so lesen:

"Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, die Benutzung einer Marke ... mit jüngerem Zeitrang zu untersagen, soweit er die Benutzung dieses Rechts während eines Zeitraums von fünf aufeinanderfolgenden Jahren in Kenntnis dieser Benutzung geduldet hat, es sei denn, daß der Inhaber dieses Rechts (also der anderen Marke, der Verf.) im Zeitpunkt des Rechtserwerbs bösgläubig war."

Es geht also um den Fall, dass gleichlautende oder ähnliche Marken eingetragen werden. Da gilt der Prioritätsgrundsatz (älteres Recht geht dem jüngeren vor) in der Tat nach 5 Jahren nicht mehr. Diesen Fall haben wir hier wohl nicht.

Weg von der Juristerei:

Im Fall von Benzerath (und noch einigen anderen) kann ich Deinen Ärger gut nachvollziehen. Hier wären sicher auch andere Lösungen möglich gewesen. Aber grundsätzlich finde ich das Vorgehen von C richtig. Man hätte meiner Meinung nach jedoch so eine Art Regel-Ausnahme-System machen können: Grds keine Erlaubnis, bei Erfüllung strenger Kriterien Ausnahme.

Gruß Joschi
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Henry
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@ Joschi

Bin zwar kein Jurist, musste mich aber auch mit Wirtschaftsrecht befassen, weshalb mir die Lesart solcher Gesetze auch nicht ganz fremd ist.

Was Du beschreibst ist meiner Ansicht nach hier nicht zutreffend, den der Fall der aktiv EINGETRAGENEN MARKE durch einen Zweiten (das wäre bei Hesse dann der Fall gewesen) wird explizit in 1 behandelt und der hier relevante Fall in 2.

"
1. Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, die Benutzung einer eingetragenen Marke mit jüngerem Zeitrang für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, zu untersagen, soweit er die Benutzung der Marke während eines Zeitraums von fünf aufeinanderfolgenden Jahren in Kenntnis dieser Benutzung geduldet hat, es sei denn, daß die Anmeldung der Marke mit jüngerem Zeitrang bösgläubig vorgenommen worden ist. "

Hingegen Absatz 2:
"...soweit er die Benutzung dieses Rechts während eines Zeitraums von fünf aufeinanderfolgenden Jahren in Kenntnis dieser Benutzung geduldet hat, es sei denn, daß der Inhaber dieses Rechts im Zeitpunkt des Rechtserwerbs bösgläubig war. "

Absatz 2 differenziert also genau in dem Punkt, den Du angesprochen hast und beinhaltet nur die Duldung der Benutzung der Marke mit Kenntnis des Rechteinhabers über einen Zeitraum von mind. 5 Jahren, ausdrücklich inbegriffen die Verwendung in der geschäftlichen Bezeichnung. Und exakt das ist hier der Fall. Zudem konstituiert sich der Markenschutz nach §4 - 2, auf den hier verwiesen wird(und was den wesentlichen Unterscheid zwischen 1 und 2 ausmacht), nicht erst durch eine aktive Anmeldung: Die Rechte entstehen schon durch "Benutzung" und der Inhaber mit älterem Zeitrang muss bei Kenntnis des Gebrauchs aktiv widersprechen, wenn es ihm missfällt und er Kenntnis vom Gebrauch erlangt. Es macht also prinzipiell nach §4 gar keinen Unterscheid, ob eine Marke angemeldet oder nur gebraucht wird. Die Anmeldung hilft letzlich lediglich, z.B. bei Fragen der chronologischen Abfolge etwas in der Hand zu haben, was sich sonst ggf. nicht mehr nachvollziehen lässt, aber das ist hier gar nicht relevant, weil die zeitlichen Abläufe gar nicht zur Diskussion stehen. Und die fristen, um die es geht, stehen hier klar GEGEN Carrera.

Maßgebend ist also, dass ich eine Marke gebraucht habe, dann habe ich auch die Rechte unter den gegebenen Bedingungen. Und da Carrera unstrittig (denke ich) Kenntnis von der Verwendung hatte und das über mehr als 5 Jahre nicht nur gedulded, sondern sogar aktiv unterstützt hat und ich bei Benzeraths keine Boshaftigkeit erkennen kann, hat Carrera hier mmn ohne Rechtsgrundlage gehandelt.


Neeenee, ich würde lieber die Gegenseite vertreten icon_rolleyes.gif icon_wink.gif

Und nu? icon_wink.gif







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[SIZE=0] Dieser Beitrag wurde am 15.01.2008 18:07:16 von Henry editiert [/SIZE]
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Joschi
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@ Henry:

Das Schöne an der Juristerei ist ja, dass das keine exakte Wissenschaft ist. Vertreten kann man deshalb jede Menge.
Ich meine Trotzdem, dass deine Auslegung falsch ist, denn für die 5-Jahrefrist kommt es ja auf den Zeitpunkt des Rechtserwerbs an, so ist es formuliert. Das müsste nach Deiner Auslegung der Beginn der Nutzung einer fremden Marke sein. Das kann aber nicht sein, denn zu diesem Zeitpunkt ist die Benutzung einer fremden Marke auch nach Deiner Auslegung widerrechtlich. Die widerrechtliche Nutzung kann aber keinesfalls "Rechtserwerb" sein.

Ich schlage vor: wir brechen unser Colloqium hier ab und ich recherchiere im Lauf der Woche noch mal in anderen Quellen. Dann schreib' ich Dir 'ne PN.

Gruß Joschi