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Verfasst am:
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IngoH
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0
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[SIZE=0]Zitat von: Heickmann[/SIZE]
und die ersten sind schon wieder in der Bucht
Das war ja zu erwarten, aber man muß sich ja auch von seinen Modellen trennen können, wenn - Zitat - "die Sammlung zu groß ist"!!
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Verfasst am:
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Seth
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0
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[SIZE=0]Zitat von: IngoH[/SIZE]
Das war ja zu erwarten, aber man muß sich ja auch von seinen Modellen trennen können, wenn - Zitat - "die Sammlung zu groß ist"!!
Darum geht es doch auch: man kauft sich in der einen Sekunde ein Modell nur um sich in der nächsten Sekunde davon zu trennen - natürlich nicht, ohne den Versuch, einen Gewinn dabei herauszuschlagen…
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Verfasst am:
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IngoH
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0
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Also ich verkaufe auch so einiges über die Internet Auktionshäuser, aber mir geht so ein bisschen der Sinn eines Clubmodells ab, wenn ich die Möglichkeit habe, direkt vier zu kaufen, einzig und allein mit der Intention, sie dann für 100 Euro im Internet anzubieten. Ich habe auch mehr als eins gekauft, aber deshalb, weil andere Clubmitglieder mich gebeten haben, aus zeitlichen Gründen für sie mitzubestellen. Nun ist das Clubmodell 2007 ja noch zu haben, aber bei anderen Artikeln, wie z.B. der Corvette Rohkarosse ist es ja, wie man in den Forumsbeiträgen nachlesen kann, so, dass eine Menge Clubmitglieder in die Röhre gucken. Da würde ich es mir schon wünschen, dass man die Bestellmenge stärker einschränkt - sonst sehe ich die meisten nämlich nach der nächsten Lieferung auch im Internet.
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Verfasst am:
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cmweb
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0
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Hi,
auch hier wieder: "Not for resale" draufschreiben und jeden, der sich nicht dran hält, aus dem Club schmeißen. Dann erledigt sich dieses Problem von selbst.
Herzliche Grüße
Carsten
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Verfasst am:
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CarreraHenk
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0
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[SIZE=0]Zitat von: cmweb[/SIZE]
Hi,
auch hier wieder: "Not for resale" draufschreiben und jeden, der sich nicht dran hält, aus dem Club schmeißen. Dann erledigt sich dieses Problem von selbst.
Herzliche Grüße
Carsten
Carsten,
Du weisst doch genau dass so etwas nicht rechtsgeltig ist. Wenn jemand etwas verkaufen will dass legitim in sein besitzt ist kann niemand ihm dafon abhalten. Und wenn im shop eine maximum von 4 fahrzeuge angegeben ist durch Carrera selbst kann mann sich schon bedenken was jemand mit den drei uberigen macht. Besser war nur 1 pro mitglied zu verkaufen dann hat man die wahl behalten oder im burch. Aber da sindt dann bestimmt leute nicht einverstanden die mindestens zwei oder drei im sammlung haben mochten um die spater als tauchmittel zu gebrauchen.
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Verfasst am:
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lynx22
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0
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Also ich weiss nicht was daran so schlimm sein soll, wenn Jemand mehrere Modelle erwirbt, um ein paar über ebay oder sonstige Kanäle weiter zu verkaufen. Wie heißt es doch so schön, wer zu spät kommt den bestraft das Leben.
Ich kenne übrigens Händler, die in ihrem shop bzw. über ebay Rohkarossen, Clubmodelle oder z.B. das Sport 1. de Carforce Modell verkaufen, und das nicht zum Clubpreis. Warum sollen Privatleute also anderst behandelt werden.
und tschüss
Roger
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Verfasst am:
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Joschi
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0
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[SIZE=0]Zitat von: CarreraHenk[/SIZE]
[QUOTE][SIZE=0]Zitat von: cmweb[/SIZE]
Hi,
auch hier wieder: "Not for resale" draufschreiben und jeden, der sich nicht dran hält, aus dem Club schmeißen. Dann erledigt sich dieses Problem von selbst.
Herzliche Grüße
Carsten
Carsten,
Du weisst doch genau dass so etwas nicht rechtsgeltig ist. Wenn jemand etwas verkaufen will dass legitim in sein besitzt ist kann niemand ihm dafon abhalten. Und wenn im shop eine maximum von 4 fahrzeuge angegeben ist durch Carrera selbst kann mann sich schon bedenken was jemand mit den drei uberigen macht. Besser war nur 1 pro mitglied zu verkaufen dann hat man die wahl behalten oder im burch. Aber da sindt dann bestimmt leute nicht einverstanden die mindestens zwei oder drei im sammlung haben mochten um die spater als tauchmittel zu gebrauchen.
Doch, Henk, rechtlich zulässig ist das schon. Man kann durchaus als Inhalt des Kaufvertrages vereinbaren, dass das Objekt nicht verkauft werden darf. Das bedeutet aber nicht, dass ein Kaufvertrag des Käufers mit einem Dritten nicht doch wirksam ist, denn der Dritte ist vertraglich nicht gebunden. Für diesen Fall muss man halt mit dem Käufer eine Vertragsstrafe vereinbaren, Ausschluß nach Verwarnung oder ähnliches ist möglich. Nachweisen muss man das natürlich auch noch, weil die Meisten in einem solchen Fall schlicht und einfach seltsame Ansichten von Vertragstreue haben.
Gruß Joschi
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Verfasst am:
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TomTom
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0
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[SIZE=0]Zitat von: Joschi[/SIZE]
[QUOTE][SIZE=0]Zitat von: CarreraHenk[/SIZE]
[QUOTE][SIZE=0]Zitat von: cmweb[/SIZE]
Hi,
auch hier wieder: "Not for resale" draufschreiben und jeden, der sich nicht dran hält, aus dem Club schmeißen. Dann erledigt sich dieses Problem von selbst.
Herzliche Grüße
Carsten
Carsten,
Du weisst doch genau dass so etwas nicht rechtsgeltig ist. Wenn jemand etwas verkaufen will dass legitim in sein besitzt ist kann niemand ihm dafon abhalten. Und wenn im shop eine maximum von 4 fahrzeuge angegeben ist durch Carrera selbst kann mann sich schon bedenken was jemand mit den drei uberigen macht. Besser war nur 1 pro mitglied zu verkaufen dann hat man die wahl behalten oder im burch. Aber da sindt dann bestimmt leute nicht einverstanden die mindestens zwei oder drei im sammlung haben mochten um die spater als tauchmittel zu gebrauchen.
Doch, Henk, rechtlich zulässig ist das schon. Man kann durchaus als Inhalt des Kaufvertrages vereinbaren, dass das Objekt nicht verkauft werden darf. Das bedeutet aber nicht, dass ein Kaufvertrag des Käufers mit einem Dritten nicht doch wirksam ist, denn der Dritte ist vertraglich nicht gebunden. Für diesen Fall muss man halt mit dem Käufer eine Vertragsstrafe vereinbaren, Ausschluß nach Verwarnung oder ähnliches ist möglich. Nachweisen muss man das natürlich auch noch, weil die Meisten in einem solchen Fall schlicht und einfach seltsame Ansichten von Vertragstreue haben.
Gruß Joschi
Mal von den rechtlichen Implikationen abgesehen. Clubmodelle kosten 50 Euro, jeder administrative Aufwand, den Weiterverkauf von solchen Artiklen zu bremsen ist unwirtschaftlich. Die Modelle sind doch auch nicht wirklich rar, deswegen sehe ich es als unproblematisch, wenn Leute sowas über E-Bay verticken und mir tun nur die nicht-informierten Käufer leid. Eine wirkliche Knappheit würde man nur schaffen, wenn die Clubmodelle auf 50 bis 100 limitiert wären und unter den Clubmitgliedern ausgelost würden. Selbst dann hilete ich aber ein Weiterverkaufsverbot für sinnlos. Denn wir Sammler leben davon, daß sich Leute NICHT an sowas halten :green:
[SIZE=0] Dieser Beitrag wurde am 16.12.2007 11:45:32 von TomTom editiert [/SIZE]
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Verfasst am:
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lynx22
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0
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Das Clubmodell ist ein ganz normales, gewöhnliches Handelsgut, und selbst Stadelbauer wird am Fahrzeug noch etwas verdienen.
Diskussionen wie diese erinnern mich immer an das Sprichwort, " Es darf nicht sein, was mir mißfällt ".
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Verfasst am:
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cmweb
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0
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Hi,
[SIZE=0]Zitat von: lynx22[/SIZE]Ich kenne übrigens Händler, die in ihrem shop bzw. über ebay Rohkarossen, Clubmodelle oder z.B. das Sport 1. de Carforce Modell verkaufen, und das nicht zum Clubpreis. Warum sollen Privatleute also anderst behandelt werden.
Äh, die Händler müsste man natürlich genauso behandeln. Erst recht, sogar. Gar keine Frage...
Herzliche Grüße
Carsten
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