So…es gibt Neues zu berichten. Gleichzeitig nutze ich auch dieses Forum mit der Bitte um Unterstützung. Ich hoffe, dass das in Ordnung geht

Aber der Reihe nach...
Wir haben bei einem Generalunternehmer die Planung und Ausführung für unser EFH in Auftrag gegeben. Es gibt ein Baugrundgutachten (welches nachweislich bekannt war) und demnach ist der Keller wasserdicht zu betonieren. Gleichzeitig wird geschrieben: eine Drainage gegen Oberflächenwasser ist „erforderlich“ und gegen Niederschlags- und Sickerwasser wird sie „empfohlen“. Erst nach dem Wasserschaden haben wir erfahren, dass wir zwar den wasserdichten Keller wie bestellt haben - aber eben keine Drainage.
Der gerichtliche Gutachter kommt nun zu folgendem Ergebnis:
1. Der Bauunternehmer hat nichts falsch gemacht, weil die Drainage zur Außenanlage gehört und er damit Nichts zu tun hat/hatte. Der Schaden ist nach starken Regenfällen entstanden. Also aufgrund von sich sammelnden Niederschlags- und Sickerwasser.
2. Um zukünftige Schäden zu vermeiden, müssen wir im Bereich des Wassereinbruchs eine Drainage einbauen (lassen).
Die Firma, die das Bodengutachten erstellt hat, sagt aus, dass der wasserdichte Keller alleine nicht ausreicht. Der Keller ist zwar dicht, aber wo soll das Wasser hin??? Man hat mir von dort bestätigt, dass neben der Bauwerkserrichtung auch der Bauwerksschutz zur vereinbarten Bauleistung gehört.
Genau dieser Punkt wird vom Gutachter und der Gegenseite anders gesehen: die Drainage gehört nicht zur Bauleistung und war technisch aufgrund der Geländetopographie auch nicht machbar.
Wenn die Drainage nun doch wesentlicher Bestandteil des Bauvertrages ist, dann hat er sie nicht eingebaut und alles wird gut.
Wenn nicht, stellt sich die Frage, wie wir nun die Drainage einbauen sollen, wenn schon bei der Planung des Hauses dies unmachbar war… Wäre es nicht Aufgabe des Bauunternehmers gewesen, uns entsprechend zu informieren??? Fragen über Fragen und keine Antworten.
Wir haben noch ein paar Tage Zeit, eine Stellungnahme zum Gutachten abzugeben. Wer also sachdienliche Hinweise oder Erfahrungen schreiben kann (gerne auch per eMail!!!), dann nur her damit.
Im Freundes- und Bekanntenkreis haben wir schon alles mobilisiert. Vielleicht gibt es ja hier unerkannte Experten (oder Geschädigte?!) zu dem Thema.
Danke & liebe Grüße
Michi