Cooler eBayer

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Verfasst am:
Chewbaka
Dabei seit: 31.12.1969
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Also ich habe eine negative Bewertung und eine neutrale, bei über 900 Bewertungen und 693 Stern-Punkten. Die nutrale kommt von einem Typ, der bei mir ein Servo 140 Auto gekauft hat, für 1,-DM!!!, das ich als "schlechter Zustand" mit 6 Fotos eingestellt hatte.

Als Grund für die neutrale Bewertung gab er an daß das Chassis nicht das original zu diesem Fahrzeug zugehörige wäre. Woher soll ich das wissen? Warum mache ich Fotos? Was geht im Hirn eines solchen Menschen vor und was erwartet er für 1,-DM (nicht EURO)???

Die negative war übrigens ein Rachefeldzug für eine Reklamation...

Ich sehe die Sache so, das normalerweise der Verkäufer sofort dann bewerten muss, wenn der Käufer überwiesen hat, da dieser seinen Part des Deals damit erledigt hat. Aber Verkäufer die schon damit rechnen das es zu Reklamationen kommt, warten natürlich mit der Bewertung und das finde ich nicht fair.
Verfasst am:
McLime
Dabei seit: 31.12.1969
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..., daß normalerweise der Verkäufer sofort dann bewerten muss, wenn der Käufer überwiesen hat, da dieser seinen Part des Deals damit erledigt hat...


Gute Idee, werd' ich in Zukunft so machen!
Verfasst am:
Vini
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0
tach post

hat einer me ne link von ebay um ein anderen anzuschwärzen haben bei ein mehrere sachen gekauft und dann festgestellt das er mehrer accounts hat und schön immer auf seine sachen geboten hat damit er die ja net verschänken mus vom kauf kann ich billiger will er sie mir nicht lassen ich finde den link einfach nicht die verstäcken immer alles so gut bei ebay
Verfasst am:
Crazy-Chris
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0

tach post

hat einer me ne link von ebay um ein anderen anzuschwärzen haben bei ein mehrere sachen gekauft und dann festgestellt das er mehrer accounts hat und schön immer auf seine sachen geboten hat damit er die ja net verschänken mus vom kauf kann ich billiger will er sie mir nicht lassen ich finde den link einfach nicht die verstäcken immer alles so gut bei ebay



Schreib eine eMail an
sicherheit@ebay.de
und laß dich nicht mit Standard-Antworten abspeisen.
Verfasst am:
martinmm
Dabei seit: 31.12.1969
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Ich sehe die Sache so, das normalerweise der Verkäufer sofort dann bewerten muss, wenn der Käufer überwiesen hat, da dieser seinen Part des Deals damit erledigt hat.

So mache ich das normalerweise.
Damit weiß er auch, das Geld ist angekommen. Da spar ich mir dann ne zusätzliche E-Mail.
Verfasst am:
Crazy-Chris
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0


Ich sehe die Sache so, das normalerweise der Verkäufer sofort dann bewerten muss, wenn der Käufer überwiesen hat, da dieser seinen Part des Deals damit erledigt hat.

So mache ich das normalerweise.
Damit weiß er auch, das Geld ist angekommen. Da spar ich mir dann ne zusätzliche E-Mail.


Das hab ich früher auch immer so gemacht. Bis mir als Verkäufer mal ein Fehler unterlaufen ist, und der Käufer nichts besseres zu tun hatte als mir direkt ne negative Bewertung reinzuhauen - ohne vorher ne eMail zu schreiben, ob evtl. ein Fehler meinerseits vorliegt und man den irgendwie regeln kann.
Seitdem warte ich als Verkäufer mit der Bewertung immer solange, bis ich bewertet worden bin - einfach damit sowas nicht nochmal passiert.
Wenn der andere dann ebenso wartet, gibts halt keine Bewertung, das ist mir dann relativ egal. Hat bis jetzt aber gut funktioniert, und als Käufer ist es mir auch schon sehr oft passiert, daß ich zuerst bewertet hab und dann recht bald selbst bewertet wurde.
Verfasst am:
Lotus
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0
Was mich momentan viel mehr nervt sind die typen, die nen Artikel von dir ersteigern, dann aber erst Wochen später bezahlen oder aber sich überhaupt nicht rühren.
Wenn sie keinen Knete haben, sollen sieŽs bleiben lassen.
Kann man so jemanden, der sich überhaupt nicht rührt, eigentlich rechtlich belangen bzw anzeigen?
Verfasst am:
Fabian
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0
@lotus-in der theorie kann man klagen usw. und wird wohl vor gericht auch recht bekommen (siehe zB dieses urtei wo einer nen passat für ein taschenged hergeben musste), allerdings scheinen die hausjuristen von ebay so sehr mit dem verklagen von sniper-anbietern beschäftigt zu sein, dass die folgende formulierung in den ebay-bestätigungsemails

"Um den Kauf abzuschließen, können Sie mit dem Verkäufer auch direkt per E-Mail an xyweb[dot]de in Verbindung treten. Bitte nehmen Sie innerhalb von drei Geschäftstagen Kontakt mit dem Verkäufer auf. (Käufer richten Ihre Zahlung direkt an den Verkäufer.)"

juristisch ziemich unsauber ist! Da sich das ganze an laien richtet würden die im zweifel sagen, dass der kauf ja erst mit der emai an den käufer/vekäufer zustandekommt-natürlich nicht haltbar, aber meiner meinung nach sollte ebay statt diesem albernen "wir glauben an das gute im menschen" (wer leitet den schuppen eigentlich? scientology oder irgendwelche esoteriker auf dem dauer LSD-Trip?) mal etwas konkerter auf ihre AGB bezug nehmen bzw. das in den bestätigungsemails (wo es der eine oder andere auch mal tatsächich liest) erwähnen:

"B. Online-Auktionen

§ 9 Vertragsschluss

3. Mit dem Ende der von dem Anbieter bestimmten Laufzeit der Online-Auktion oder im Falle der vorzeitigen Beendigung durch den Anbieter kommt zwischen dem Anbieter und dem das höchste Gebot abgebenden Bieter ein Vertrag über den Erwerb des von dem Anbieter in die eBay-Website eingestellten Artikels zustande."

Naja, wie auch immer-als Verkäufer kannst du theoretisch den kaufpreis einklagen usw. aber das wird sich wohl kaum lohnen, zumal wir ja alle wissen, dass ebay das einen Dreck interessiert, da muss man sogar als käufer schon zusammen mit eine herde frauen in der midlife-crisis (die auch 1000 Euro für einen laptop bezaht haben, aber nur steine bekommen haben) zu RTL2 wandern um ebay dazu zu bewegen, mal in die bewertungen zu schauen....

Anzeigen, also strafrechtliche Verfolgung, kann man wohl vergessen, allenfalls käme vielleicht eingehungsbetrug in frage (unwahrscheinlich, da du ja die ware nicht abschickst) oder eben unterschlagung (hab kein Strafgesetzbuch zur hand, müsste es aber sein) der angebotsgebühr, wobei ebay meines wissens ein 2tes kostenloses einstellen zuäßt-damit nur versuch und der dürfte wegen des geringen strafmaßes nicht strafbar sein. Außerdem müßte man anzeige erstatten (unter der geringwertigkeitsgrenze), im zweifel dann privatklage und spätestens den Vorsatz wird man selbst bei krassen spassbietern kaum nachweisen können.
Verfasst am:
Lotus
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0
Danke Fabian! Hab mir sowas ähnliches schon gedacht...
Verfasst am:
martinmm
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0
Jetzt hat es mich auch erwischt:
Hab ein Video gekauft im Glauben, die Beschreibung stimmt.
Leider ist auf dem Video nichts davon zu sehen, aufgrund der Beschreibung ich dieses Video gekauft habe.

Der Verkäufer behauptet aber, das das drauf wäre und weigert sich, den Kauf rückgängig zu machen.
Das Konzert, welches angeblich auf dem Video zu sehen sein soll, gab es meines Wissens nach gar nicht!

Und nu?
Häng ich ihm ne negative Bewertung rein, kann ich auf die "wie-du-mir-so-ich-dir" Retour warten.