Müssen die Motoren eine Funkentstörung aufweisen? Ja, die Entstörung ist gesetzlich vorgeschrieben, wobei die Richtlinie nicht auf den Motor gerichtet ist, sondern auf das gesamte Fahrzeug bzw. auf die komplette Bahn (Transformatorenspielzeug). Das gesetzlich bezieht sich dabei auf die CE -Kennzeichnung, welche für die EU-Staaten zwingend vorgeschrieben ist. Für Elektrogeräte (Transformatorenspielzeug) treffen im wesentlichen die sogenannten Niederspannungsrichtlinien und die EMV-Richtlinien (EN55014 -1 &2) zu. Bei diesen Richtlinien existieren Grenzwerte im Funkstörbereich, sobald diese überschritten werden, muss eine Entstörung angebracht werden. Wie diese Entstörung auszusehen hat ist, jedem Hersteller selbst überlassen, hauptsache man entspricht den entsprechenden EU-Normen. [/color>[i>Quelle: Jacqueline CarreraTechnik vom 28.07.2003 [/i>
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