Die Begründung ist Schwachsinn (rechtlich aber einwandfrei): Wie hätte der Käufer wohl reagiert, wenn ihm dieser Wagen mit den (nicht beschriebenen) Mängeln verkauft worden wäre? Das Urteil Ebay aber wohl dazu zwingen, seine Angebotsgrundsätze zu überarbeiten bzw zu überdenken.
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