EBAY - DER WAHNSINN GEHT WEITER

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Verfasst am:
Joschi
Dabei seit: 31.12.1969
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Wo liegt hier denn das Problem, wenn er nen Käufer (Dummen) findet ist es doch o.k
Bei
Ebay wird soviel Mist für teures Geld verkauft , da braucht man sich
nicht nur weil es ein Club-Modell so aufregen!!! (Bevor Rückfragen
kommen ich bin NICHT der Verkäufer und kenne den auch nicht)

Gruss

Heinz



war!
Das stimmt aber nicht, denn das Clubmodell kann immer noch gekauft
werden. Also beschreibt der Verkäufer den Artikel falsch, ob
wissentlich oder nicht, ist zunächst egal. Für so etwas gibt es in
Deutschland ein hässliches Wort: Betrug! Nach meiner Kenntnis ist das
Modell auch nicht limitiert.



Auch wenn manche Käufer blauäugig sind, heißt das noch lange nicht,
dass man als Verkäufer schreiben darf, was man will, solange es nur
einer glaubt.





Gruß Joschi
Verfasst am:
Seth
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0
Zunächst einmal setzt Betrug Absicht voraus und momentan ist diese Auktion lediglich ein Angebot ohne Interessenten. Was die Limitierung angeht, so ist die wohl offensichtlich, da die Anzahl der Clubmodelle vermutlich nicht mehr als doppelt so hoch ist wie die Anzahl der Clubmitglieder. Wenn der Wagen für den Kurs weggeht, kannst Du den Anbieter ja mal wegen Betrugs verklagen. An dem Ausgang wäre ich schon interessiert.
Verfasst am:
he1man
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0
Ich verstehe nicht warum so ein Aufstand wegen des Clubmodells gemacht wird.
Auch wenn jetzt alle über mich herfallen, das ist meine Meinung!

es ist doch nichts Schlimmes dabei wenn einer die dinger anbietet. Ich habe auch einen Fachhandel (biete das Clubmodell aber nicht an). Wenn er das Fahrzeug so teuer verkauft, dann kann man ihm nur gratulieren. Er hat ein gutes Geschäft gemacht.

Im Prinzip kann jeder Mitglied werden und dieses Modell ersteigern und es dann wieder beliebig auf Ebay verkaufen.

Noch was, gibts schon was Neues wegen der Spanien Geschichte??

Also Leute belibt cool und lasst dem Mann die Freude!

mfG
Verfasst am:
Steve Warson
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0
Oh, jetzt belehrt Seth schon den Joschi in Bezug auf juristische Begriffe!
Hast Du auch schon mal ein Jurastudium angefangen?

@He-Man: Bei der Spaniensache gibt es noch nichts Neues, ich werde aber berichten, wenn sich was tut!
Verfasst am:
Joschi
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0
@ Seth: Nein, Absicht ist in Bezug auf die Täuschung nicht notwendig.
Im übrigen: Warum macht man bei EBAY ein Angebot? Weil man verkaufen
will.



@ He1man: Ich mach´ keinen Aufstand wegen des Clubmodells. Jeder kann
verkaufen, was er hat. Nur wie er es verkauft und anpreist, stört mich.



Gruß Joschi




Dieser Beitrag wurde am 26.07.2005 12:44:41 von Joschi editiert
Verfasst am:
Eddie
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0



Zitat von: Joschi



@ Seth: Nein, Absicht ist in Bezug auf die Täuschung nicht notwendig. Im übrigen: Warum macht man bei EBAY ein Angebot? Weil man verkaufen will.

@ He1man: Ich mach´ keinen Aufstand wegen des Clubmodells. Jeder kann verkaufen, was er hat. Nur wie er es verkauft und anpreist, stört mich.

Gruß Joschi




Dieser Beitrag wurde am 26.07.2005 12:44:41 von Joschi editiert




Hast Du denn mal den Verkäufer angeschrieben, bzw. bei Ebay eine Beschwerde eingeleitet wegen falscher Artikelbeschreibung?

Gruss

Heinz

Verfasst am:
Joschi
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0
Nein, Heinz, ich habe an der Sache keinerlei persönliche
Interessen. Mein Posting war lediglich ein Beitrag zu der Diskussion
über die Frage, ob Verkäufer einfach etwas Falsches schreiben dürfen,
wenn der Käufer genügend Möglichkeiten hat, sich Informationen im Netz
zu beschaffen.



Ich finde es auch nicht richtig, so ein Verhalten eines Verkäufers als "clever" zu bezeichnen.



Gruß Joschi
Verfasst am:
Jorge
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0


Zunächst einmal setzt Betrug Absicht voraus ..



Das ist korrekt. Entsprechend lautet Paragraph 263 StGB:





"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen
Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch
beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung
oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
"





Aus: Wikipedia:Betrug



und momentan ist diese Auktion lediglich ein Angebot ohne Interessenten.



Sagt das etwas aus ueber das Vorliegen einer Absicht ? Und woher willst Du wissen, dass es keine Interessenten gibt ?



Was die Limitierung angeht, so ist die wohl offensichtlich, da die
Anzahl der Clubmodelle vermutlich nicht mehr als doppelt so hoch ist
wie die Anzahl der Clubmitglieder.



So gesehen ist jedweder Gegenstand offensichtlich limitiert, da
irgendwann das letzte Exemplar seiner Art hergestellt wurde oder wird.
Man koennte andersherum fragen, warum ein Sachverhalt erwaehnt wird,
wenn er doch, wie Du sagst, offensichtlich ist.




Wenn der Wagen für den Kurs weggeht, kannst Du den Anbieter ja mal
wegen Betrugs verklagen. An dem Ausgang wäre ich schon interessiert.

Geht
es denn um den juristischen Aspekt ? Und wenn: Bedeutet das Abweisen
oder gar der Verzicht auf eine Klage das Nichtvorliegen des fraglichen
Tatbestands ? In diesem Fall duerfte wohl der Streitwert einen
Bruchteil der Kosten einer solchen Klage ausmachen, was im schon
unwahrscheinlichen Fall Ihres Zustandekommens zu ihrer Abweisung wegen
Geringfuegigkeit fuehren wuerde. Damit waere aber nichts darueber
ausgesagt, ob der Tatbestand des Betruges vorlaege oder nicht. Wer das
nicht sehen kann oder will, ist, mit Verlaub, Seth, entweder selbst
naiv oder haelt andere dafuer.



..




Dieser Beitrag wurde am 26.07.2005 18:49:27 von Jorge editiert
Verfasst am:
Jorge
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0
..



Mir geht es aber nicht um den juristischen, sondern um den moralischen
Aspekt des Sachverhalts. Was nicht illegal ist (oder nicht verfolgt
wird), ist deswegen noch laengst nicht legitim.



Wie ich bereits schrieb, ist der Kaeufer durchaus in der Pflicht, sich
anhand allgemein zugaenglicher Informationen ueber Verfuegbarkeit und
Preisgestaltung eines angebotenen Artikels kundig zu machen. Tut er das
nicht, traegt er eine Mitverantwortung an dem ihm entstandenen
Vermoegensschaden. Soweit sind wir uns vermutlich einig. Damit ist der
Fall aber noch nicht geklaert.



Die Frage ist, ob ich als Verkaeufer daraus den Schluss ziehen darf,
dass es allein dem Kaeufer ueberlassen ist, auf die Serioesitaet des
Angebots zu achten und er damit von der Verpflichtung freigestellt ist,
ein serioeses Angebot zu machen.



Wenn ich einen Artikel verkaufe, moechte ich dafuer einen angemessenen
Preis bekommen. Im Gegenzug bin ich bereit, einen angemessenen Preis zu
bezahlen fuer einen Artikel, den ich gerne haben moechte. Sowohl fuer
den Verkaeufers als auch fuer den Kaeufer ergibt sich daraus die
Verpflichtung, an der Findung eines angemessenen Preises hinreichend
mitzuwirken. Nicht zuletzt ergibt sie sich aus dem
Vertrauensverhaeltnis der Partner, das zur Abwicklung der Transaktion
unabdingbare Voraussetzung ist.



Natuerlich sind die Preisvorstellungen des Einzelnen hoechst subjektiv
und haengen stark von seinen Wuenschen, seinen Wahrnehmungen und seinem
Erfahrungshintergrund ab. Damit ergibt sich meist ein gewisser
Spielraum zwischen Forderung und Gebot, welche aber durchaus in
Beziehung zu einem fiktiven Marktpreis stehen, sofern beide Partner
serioes agieren. Im Grossen ist dies der klassische Fall der
Preisregelung ueber Angebot und Nachfrage.



Anders sieht es aus, wenn der Verkaeufer sich aus seiner Verantwortung
stiehlt und diese stark ueberwiegend oder vollstaendig dem Kaeufer
ueberlaesst. Das tut er, wenn "er durch Vorspiegelung falscher oder
durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum
erregt oder unterhält". Im fraglichen Fall erfuellt der Verkaeufer den
Tatbestand, indem er impliziert, das Clubmodell sei nicht mehr
erhaeltlich, und indem er es als "limitiert" bezeichnet.



In der praktischen Auseinandersetzung wird es nicht darum gehen, den
Verkaeufer als "Betrueger" zu entlarven, sondern ein solches Geschaeft
zu wandeln oder den Kaufpreis zu mindern. Hier werden vom Verkaeufer
gerne fehlende Absicht, Nichtwissen oder Missverstaendnisse als
Begruendung fuer die unwahre Beschreibung angefuehrt. Es haengt dann
von der Sprachmaechtigkeit des Kaeufers und der Angst des Verkaeufers
vor einer negativen Bewertung ab, inwieweit die Reklamation erfolgreich
ist.



Auch wenn es in den meisten Faellen nicht so offensichtlich ist, so
wird durch Anbieter vielfach auf subtile Weise versucht, falsche
Erwartungen zu wecken. Vielleicht ist es wegen fehlender
Nachweisbarkeit und Geruengfuegigkeit nicht juristisch als "Betrug"
fassbar. Es gibt aber ein anderes deutsches Wort dafuer:
"Bauernfaengerei".



Ich bin etwas erstaunt darueber, dass sich so viele im Club positiv
dazu aeussern. Darf ich daraus den Schluss ziehen, dass es diesen
Clubbern gegebenenfalls auch nichts ausmachen wuerde, mir etwas mehr
oder im Zweifelsfall auch deutlich mehr Geld aus der Tasche zu leiern ?
Schade eigentlich, ich haette zumindest unter "Bekannten" etwas mehr
Serioesitaet, um nicht zu sagen: Ehrlichkeit erwartet. Aber dass das
eine Wunschvorstellung ist, hat man ja schon auf dem letzten
Clubtreffen gesehen.
Verfasst am:
onkel-jabba
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0


also mir geht diese ganze Diskussion langsam hier auf den S..k (zensiert)

ist ja manchmal im Sommerloch recht amüsant, aber langsam reicht es...

soll doch jeder mit seinen Modellen machen, was er will...

ich werde mir jetzt gleich drei Stück bestellen und sie bei ebay reinsetzen... frei nach dem Motto: Das Geld liegt auf der Strasse, man muss es nur aufheben !!!