@Robert, das von dir beschriebene Push-Verfahren ist zwar leiderüblich, aber durch die eBay-AGBs abgedeckelt: wenn man erst einmal überboten wurde, ist das eigene Gebot nicht mehr relevant. Das gilt auch dann noch, wenn der Höchstbieter sein Gebot zurückzieht und man selbst auf einmal wieder führt. Wenn mann dann noch gezielt knapp unter sein eigenes Höchstgebot hochgeboten wird, muss man den Artikel nicht abnehmen. Ein Verweis auf die eBay-AGB reicht dazu.
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