@Carrera Technik-Trafofrage

Erste | 1 | 2 |
Autor Nachricht
Verfasst am:
Fabian
Themenersteller
Dabei seit: 31.12.1969
Beiträge: 0
Also wenn ich das hier so lese kommen mir doch irgendwie zweifel ob man Regeltrafos nicht doch weiter anbieten könnte......

Zum einen ist der Trafo bei der Autorennbahn mM nach (ok, vermutlich sagt die EU-Auslegung was anderes) kein integrierter Bestandteil des Rennbahn und zum anderen könnte man es ja mal mit der Prüfung versuchen, oder?

Und wenn da nicht klappt kann man immer noch eine Regelung (wenn es sein muss eben digital) zwischenschalten-das iss weiter erlaubt und so helfen sich ja auch die Modeleisenbahner.
Und die Mehrkosten würden dadurch abgedeckt, dass nur noch ein Trafo hergestellt werden muss und durch das ProX ja sowieo digitale Sachen eingekauft werden müssen-je mehr desto billiger wirdŽs!

[url>http://www.verbrauchernews.de/artikel/0000010916.html

"[size=18>Regeltrafo als Spielzeug kategorisiert[/size>

Die Anforderungen der EN 50088:96 sehen vor, dass Spielzeuge, die mit Strom betrieben werden, eine Nennspannung von nicht über 24 Volt haben dürfen. Der Transformator, der seinerseits an 230 Volt Netzspannung angeschlossen ist, darf nicht integrierter Teil des Spielzeugs sein [/color>und er darf keine Steuerungen für das Spielzeug beinhalten", erläutert Robert Ziegler. "Die Ausnahme: Bei Eisenbahn-Sets war bislang eine Steuerung im Transformator erlaubt. Die neue Interpretation der Richtlinie durch die Europäische Kommission hat diese Ausnahme aufgehoben", sagt Ziegler weiter. Regeleinrichtungen an Transformatoren für Spielzeuge sind nun grundsätzlich nicht zulässig. Die Folge: Regeltransformatoren von Modelleisenbahnen dürfen in der üblichen Form nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

Die neue Regelung trat zum 1. Oktober 2001 in Kraft und hat dabei das ein oder andere Unternehmen der Branche überrascht. Konkret bedeutet die Änderung für die Unternehmen einen Handlungsbedarf, wollen sie nicht Gefahr laufen, von Amts wegen den Vertrieb stoppen zu müssen.Baumusterprüfung bringt Sicherheit

Speziell für Hersteller von Spielzeugen mit Regeltrafos würde die vorhandene Regelung ein Aus für den Vertrieb der Produkte bedeuten, so Robert Ziegler. Der Experte weiter: "Die Spielzeugrichtlinie lässt aber zu, dass die betroffenen Regeltrafos mittels einer Baumusterprüfung durch einen Notified Body - eine benannte Prüfstelle - auf ihre Sicherheit hin geprüft werden. Dies ist die einzige Chance für die betroffenen Unternehmen, ihre Produkte in der vorhandenen Art weiter in den Verkehr bringen zu dürfe[/color>n." TÜV Product Service nimmt Baumusterprüfungen für diese Transformatoren vor. Dabei wird geprüft, ob ein für die Produktion repräsentatives Baumuster den Anforderungen an ein sicheres Produkt genügt. Das Prüfprogramm berücksichtigt dabei verschiedenste Normen. Inhalte sind grob umrissen die elektrische sowie mechanische Sicherheit, chemische Gefährdungen sowie die Entflammbarkeit.

Die Prüfung kann auch relativ kurzfristig umgesetzt werden, um für die betreffenden Hersteller eine weitere reibungslose Betriebstätigkeit sicher zu stellen[/color>. Erfolgt die Baumusterprüfung nicht, könnte die Aufsichtsbehörde veranlassen, dass das Unternehmen sein komplettes Geschäft mit den betroffenen Produkten einstellen muss.

Sollte ein Produkt die Baumusterprüfung nicht bestehen, lässt TÜV Product Service seine Kunden nicht im Regen stehen. Im Gegenteil, bei eventuellen Mängeln unterstützen die Fachleute den Kunden bei der Behebung des Problems und begleiten mit Rat und Tat bis zur bestandenen Prüfung."
Erste | 1 | 2 |