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Crazy-Chris
Dabei seit: 31.12.1969
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@martin: ob du's glaubst oder nicht, alte Lego-Sets sind mittlerweile auch ganz schön teuer... erst recht wenn die Originalanleitung dabei ist, und noch viel mehr wenn noch der Karton dabei ist. Und ganz übel wirds bei alten, ungeöffneten Baukästen. Die bleiben dann auch in Sammlerhand weiterhin unberührt... siehe auch http://www.1000steine.de
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crazyholger
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Das stimmt, man kann alles übertreiben. Ich freue mich über alles was ich so habe, und meine Kinder passen auch drauf auf. Aber eher gebe ich es meinen Kindern als zu verkaufen. Wenn ich Freude daran habe, daß das Modell nach Jahren noch gut erhalten ist, warum, in Gottes Namen, soll ich jemand anderem eine Freude damit machen und verkaufen.
Außerdem, als Betriebswirt mal gesagt, wenn ich eine meiner 3 Lolos verkaufe für 500?, müßte ich es als Einkommen in der Steuererklärung angeben, als ehrlicher Mensch, und ich bin ehrlich, also verschenke ich sie später an meine Kinder.
Gruß vom Bodensee
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Lotus
Dabei seit: 31.12.1969
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@Stone: Verkauf innerhalb eines Jahres: Steuerpflichtig, danach steuerfrei. Nicht steuerfrei, wenn mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft, dann auch innerhalb eines Jahres steuerpflichtig (Einkommensteuer). Für die Umsatzsteuer gilt sogar Einnahmeerzielungsabsicht. Sonstige Einkünfte bis 511 Euro im Jahr nicht stuerpflichtig.
Und jetzt zum interessanten Teil: Hier gehtŽs um Hobby, da gelten andere Regeln, sowas wird das Finanzamt nie aufgreifen, da: a) die dafür viel zu wenig Leute haben b) die sowieso nie draufkommen (außer du bist Gewerbetreibender und bekommst eine Prüfung) c) das Ganze unter den steuerlichen Begriff "Liebhaberei" fällt (außer natürlich, du hast dadurch ein Nebeneinkommen)
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Fabian
Dabei seit: 31.12.1969
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@lotus-außerdem müsste ich da konsequenterweise die verluste gegenrechnen können....also immer schön ein paar karren an die Wand fahren, damit sichŽs lohnt
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Stone
Dabei seit: 31.12.1969
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@Lotus Was willst du mir hier mit sagen,wenn ich fragen darf? Ich habe einen Steuerberater der wird schon wissen was er macht.Nimm es locker
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Stone
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Lotus
Dabei seit: 31.12.1969
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@Stone: mea maxima culpa! Hab gar nicht dich gemeint, sondern Crazyholger und seine Bemerkung über den Lolo-Verkauf. Tut mir leid, das kommt davon, wenn man mit 2 offenen Fenstern gleichzeitig arbeitet.
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Stone
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 Ist doch keon problem , ich dachte ich habe schon wieder was falsch gemacht. Das problem mit den 2 fenstern kenn ich
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crazyholger
Dabei seit: 31.12.1969
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Übrigens, gibt es was neues, heute gelesen, so fallen die Freibeträge weg, wenn es sich um Sammelwürdige Gegenstände dreht, im Privatbereich. Da wird Ebay jetzt Strenger kontrolliert.
Schönen Gruß vom Bodensee
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Lotus
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Was sind "Sammelwürdige Gegenstände" ? Wartet doch einfach ma ab, was letztendlich überhaupt beschlossen wird. Momentan schwirrt soviel kruses Zeug durch die Steuerfachwelt, da kasst du alles mögliche in die Welt setzen. Und rauskommmen tut dann im Endeffekt doch nichts.
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